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Der Weg zum Führerausweis Kategorie B

Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz, sowie Motorwagen mit emissionsfreiem Antrieb bis 4,25t Gesamtgewicht.
ab 17 Jahren

Nothilfekurs
absolvieren Total 10 Stunden (Gültigkeit 6 Jahre)

Gesuchsformular
ausfüllen und zusammen mit dem Nothilfeausweis beim Strassenverkehrsamt einreichen

Theorie-Workshop
besuchen (freiwillig) und Theorieprüfung erfolgreich ablegen. Bestandene Basis- Theorieprüfung führt zum Lernfahrausweis (Gültigkeit 24 Monate)

Fahrstunden
Wir empfehlen die ersten Fahrversuche auf öffentlichen Strassen in der Fahrschule zu absolvieren.

Verkehrskundekurs
Besuch ab Erhalt Lernfahrausweis möglich (Total 8 Stunden). Der Verkehrskundekurs ist unbeschränkt gültig. Abgeschlossener Verkehrskundekurs ist Voraussetzung für die Anmeldung an die praktische Prüfung.

einjährige Lernphase
Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, muss vor der Autoprüfung mindestens ein Jahr im Besitz des Lernfahrausweises sein Übergangsbestimmungen: Jahrgänge 2001 und 2002 Wer den Lernfahrausweis vor dem 31.12.2020 erhalten hat, muss die einjährige Lernphase nicht durchlaufen. Anschliessend gelten die neuen Bestimmungen auch für diese Jahrgänge. Jahrgang 2003 Wer den Lernfahrausweis bis zum 31.12.2021 erhält, kann mit 17 Jahren schon loslegen und muss die einjährige Lernphase nicht durchlaufen die Prüfung kann frühestens ab dem 18. Geburtstag abgelegt werden.

praktische Prüfung
Die Prüfung Kat. B kann wahlweise mit einem Fahrzeug mit Handschaltung oder Automatikgetriebe abgelegt werden, beide Prüfungsfahrzeuge berechtigen Sie, Fahrzeuge mit manueller sowie automatisierter Schaltung zu führen.

Weiterbildungspflicht
Ihr Führerausweis ist ab erfolgreich abgelegter Führerprüfung 3 Jahre gültig. Innerhalb des ersten Praxisjahres sind Sie verpflichtet, einen eintägigen Weiterausbildungskurs (WAB-Kurs) zu besuchen.