ab 15 Jahren Motorräder mit maximal 50 cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4 kW bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
Kat. A bis 35kW ab 18 Jahren Motorräder mit maximal 35 kw Motorleistung und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
Kat. B Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.