Standorte   |   Kontakt

Der Weg zum Führerausweis Kategorie A1 ab 16 Jahren

Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Motorenleisung von höchstens 11kw
ab 16 Jahren ohne Führerausweis Kat. A1 ab 15 Jahren

Nothilfekurs
absolvieren Total 10 Stunden (Gültigkeit 6 Jahre)

Gesuchsformular
ausfüllen und zusammen mit dem Nothilfeausweis beim Strassenverkehrsamt einreichen

Theorie-Workshop
besuchen (freiwillig) und Theorieprüfung erfolgreich ablegen. Bestandene Basis- Theorieprüfung führt zum Lernfahrausweis (1. Gültigkeit 4 Monate)

Praktische Grundschulung
Grundkurs 1-3 besuchen (Total 12 Stunden) Mit abgeschlossener Grundausbildung verlängert sich der Lernfahrausweis um weitere 12 Monate. Grundkurse sind neu unbeschränkt gültig.

Verkehrskundekurs
Besuch ab Erhalt Lernfahrausweis möglich (Total 8 Stunden). Der Verkehrskundekurs ist unbeschränkt gültig. Abgeschlossener Verkehrskundekurs und Grundausbildung berechtigt zur Anmeldung an die praktische Motorradprüfung.

Prüfungsvorbereitung
Prüfungsvorbereitung in der Fahrschule und im Selbststudium. Lernfahrten mit Sozius sind nur mit Passagieren die im Besitz der entsprechenden Kategorie sind erlaubt.

Motorrad-Prüfung
Bestandene praktische Motorrad- Prüfung führt zum unbefristeten Führerausweis. Ab dem 16. Altersjahr berechtigt diese Führerausweis-Kategorie zum Führen von Motorrädern bis 125ccm und einer Leistung von max. 11kw.