ab 15 Jahren
Motorräder mit maximal 50 cm3 Hubraum bei Verbrennungsmotoren und einer Motorleistung von höchstens 4 kW bei anderen Motoren, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
ab 16 Jahren
Motorräder mit maximal 125 cm3 Hubraum und maximal 11 kW Motorleistung
ab 18 Jahren
Motorräder mit maximal 35 kw Motorleistung und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg
frühestens nach 2 Praxisjahren Kat. A bis 35 kW
Motorräder mit minimal 35,1 kW Motorleistung
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.
Umtausch eines ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis Kat. B
Motorwagen – ausgenommen jene der Kategorie D – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg.
Motorwagen – ausgenommen jene der Kategorie D – mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg.
Berufsmäßiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B und C, der Unterkategorien B1 und C1 sowie der Spezialkategorie F.
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht Sitzplätzen ausser dem Führersitz.
Motorwagen zum Personentransport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz.
Berufsmäßiger Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorien B und C, der Unterkategorien B1 und C1 sowie der Spezialkategorie F.